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UNSERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge der Off Stage GmbH.  Abweichungen von diesen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.

Videomaterial & Rechte

- Die Auftraggeber:in erhält sämtliche Rechte an Bild-, Ton und Textmaterial des fertigen Videoproduktes. Grundsätzlich ist die Off Stage GmbH nicht verpflichtet, der Auftraggeber:in das Rohmaterial zur Verfügung zu stellen.

 

- Wenn nichts anderes kommuniziert wird, darf die Off Stage GmbH das Material zur Akquisition auf der eigenen Website nutzen, sowie «Behind The Scenes» Fotos und Videos auf den eigenen Kanälen veröffentlichen. Generische Aufnahmen wie Drohnenbilder von Landschaften, welche nicht direkt mit dem Projekt in Verbindung gebracht werden können, darf die Off Stage GmbH weiter verwenden.

 

- Die Off Stage GmbH ist nicht verpflichtet, Rohmaterialien nach Projektabschluss zu archivieren.


- Inhalte, welche vom Auftraggeber für die Fertigstellung des Produktes bereitgestellt werden, müssen fristgerecht und in einem lesbaren Dateiformat abgegeben werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm abgegebenes Material keine Rechte Dritter verletzt.

Revisionen

- Standardmässig ist im Auftragsumfang eine Änderungsschlaufe inkludiert. Weitere Anpassungen können der Auftraggeber:in verrechnet werden. 

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- Das Feedback zu einem fertigen Videoprojekt muss innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen. Bleibt die Rückmeldung aus, gilt das Video als abgenommen. 

Rechnungsstellung

- Die Projektkosten werden in zwei Raten verrechnet. Die erste Teilzahlung beträgt 50% vom Projektangebot und ist bei Projektbeginn fällig. Die zweite Teilzahlung wird nach Projektabschluss gestellt. Weicht der effektive Arbeitsaufwand vom Angebot ab, steht es der Off Stage GmbH frei, in Absprache mit der Auftraggeber:in Mehraufwände entsprechend zu verrechnen. 

Drehverschiebung & Projektabbruch

- Die Stornierung oder Verschiebung eines angesetzten Drehs ist bis 14 Tage vorher kostenlos möglich. Bei Stornierungen und Verschiebungen weniger als 14 Tage vor Drehtermin, werden 50% der Personalkosten in Rechnung gestellt. Entstehen zudem direkte Kosten (Mietmaterial, Studioräumlichkeiten, etc.), können diese der Auftraggeber:in zu 100% verrechnet werden. 

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- Bei Stornierungen und Verschiebungen weniger als 48h vor Drehtermin, können bis zu 100% der Personalkosten in Rechnung gestellt werden. 

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- In jedem Fall wird bei Projektabbruch oder Verschiebung ohne absehbaren Ersatztermin der Auftraggeber:in sämtliche geleisteten Arbeiten (Konzipierungen, Besprechungen, Drehplanungen, etc.) zu 100% in Rechnung gestellt. 

2024, Version 00, Gerichtsstand Bern

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